der Smart Technologies ID GmbH

$1 Geltungsbereich

Alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der SMART Technologies ID GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der SMART Technologies ID GmbH.

§2 Vertragsabschluss

Angebote der SMART Technologies ID GmbH erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Bestellungen des Kunden enthalten verbindliche Angebote, die SMART Technologies ID GmbH entweder durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt. Mündliche Angaben, Produktbeschreibungen, Leistungsangaben u.a. stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, es sei denn, sie werden von SMART Technologies ID GmbH ausdrücklich „als verbindlich“ bestätigt. Geringe Abweichungen der Ware von Produktangaben gelten als genehmigt, sofern das für den Kunden nicht unzumutbar ist.

§3 Preisangaben

Alle Preisangaben der SMART Technologies ID GmbH, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. SMART Technologies ID GmbH behält sich das Recht zur Preiserhöhung im Falle der Erhöhung der Beschaffungskosten oder sonstiger kaufpreisrelevanter Kosten vor.

§4 Lieferung, Gefahrenübergang, Teilleistungen, Produktrückgabe, RMA-Prozedur

Ist nichts anderes vereinbart, erfolgen alle Lieferungen der SMART Technologies ID GmbH versichert wobei sämtliche Transportkosten zusätzlich zum Kaufpreis von dem Kunden zu zahlen sind. Vorbehaltlich etwaiger sonstiger Rechte der SMART Technologies ID GmbH erfolgt die Lieferung an den Kunden mit der Übergabe an den Transporteur und erfolgt der Übergang der Gefahr in diesem Zeitpunkt. Die Auswahl des Transporteurs und der Transportroute erfolgen durch SMART Technologies ID GmbH, sofern nicht vom Kunden vorgegeben. SMART Technologies ID GmbH wird sich bemühen, bei der Auslösung der Versendung und dem Lieferdatum dem vom Kunden gewünschten Lieferzeitpunkt so gut wie möglich zu berücksichtigen. SMART Technologies ID GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung einer geringeren Menge als bestellt befreit den Käufer nicht von der Pflicht, die Lieferung anzunehmen und zu bezahlen. Lieferverzug mit einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung anderer Teillieferungen. Bestellungen von Standardware („Standardprodukte“) dürfen ohne Zustimmung der SMART Technologies ID GmbH nicht geändert, rückgängig gemacht oder hinsichtlich des Liefertermins verschoben werden; die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen der SMART Technologies ID GmbH. SMART Technologies ID GmbH behält sich vor, Warenverkäufe ihrer Kunden nach freiem Ermessen zuzuteilen. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Bedingungen können Bestellungen von speziellen, kundenspezifischen, Mehrwert- oder sonstigen vom Standard abweichenden Lieferungen und Leistungen, einschließlich für den Kunden zusammenzustellender Bausätze sowie Ware von Herstellern, die nicht auf der Herstellerliste der SMART Technologies ID GmbH erscheinen, unfertiger Erzeugnisse und sonstiger von SMART Technologies ID GmbH als „NCNR“ oder „Non-Cancellable“ and „Non-Returnable“ bezeichneter Ware und Leistungen („Sonderprodukte“) nicht gekündigt und Sonderprodukte nicht zurückgegeben werden. Warenrückgaben werden nach den jeweils hierfür bei SMART Technologies ID GmbH bestehenden Regeln abgewickelt (RMA_Prozedur). Ohne die vorher von SMART Technologies ID GmbH zugeteilte sog. RMA_Nummer (Return-Material Authorisation), werden keine Waren bei der Rückgabe seitens der SMART Technologies ID GmbH akzeptiert und angenommen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zurückgegebene Ware vor Transportschäden gesichert wird und hat sie demgemäß zu verpacken. Darüber hinaus müssen die retournierten Waren frachtfrei angeliefert werden. Handelt es sich um Waren, die vom Kunden als mangelhaft angesehen werden, muss bei der Rücklieferung eine komplette und ausführliche Beschreibung des Mangels beigefügt sein. Waren, die nicht aufgrund vorstehender Regelungen seitens SMART Technologies ID GmbH akzeptiert und angenommen werden können, werden auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt.

§5 Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, zu den vereinbarten Terminen. Dies gilt auch nach erfolgten Auftragsbestätigungen. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn SMART Technologies ID GmbH die Ware dem vereinbarten oder gewählten Transporteur so rechtzeitig übergibt, dass sie bei normalem Verlauf den Kunden rechtzeitig erreicht. Unbeschadet dessen ist der Kunde darauf hingewiesen, dass von SMART Technologies ID GmbH angegebene Liefertermine nur Schätzungen darstellen.

§6 Lieferstörungen, Verzug

Von SMART Technologies ID GmbH nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, berechtigen SMART Technologies ID GmbH, die Leistung für die Dauer ihrer Auswirkung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist zu verschieben. Dauert die Lieferverzögerung mehr als vier Wochen, kann jede Partei von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Zu den von SMART Technologies ID GmbH nicht zu vertretenden Lieferstörungen gehören, sofern nicht anders vereinbart, höhere Gewalt, Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder öffentlicher, behördlicher oder militärischer Stellen, Rechtsänderungen, Materialknappheit, Aufstände, Krieg, terroristische Anschläge, Transportverzögerungen sowie Ausfall oder Störung der normalen Bezugsquellen für Arbeitskraft oder Material. Verhindert eine Änderung staatlicher oder behördlicher Importkonditionen die Lieferung, ist SMART Technologies ID GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall wird SMART Technologies ID GmbH auf Verlangen des Kunden mit diesem einen den veränderten Konditionen angepassten neuen Vertrag schließen. Kommt SMART Technologies ID GmbH in Verzug, gilt für die Haftung §10.

§7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen -auch sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent- die SMART Technologies ID GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden SMART Technologies ID GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt: Die Ware bleibt Eigentum von SMART Technologies ID GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für SMART Technologies ID GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit) –Eigentum der SMART Technologies ID GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit) –Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf SMART Technologies ID GmbH übergeht. Ware, an der SMART Technologies ID GmbH (Mit)–Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) an die Stelle der Vorbehaltsware tretenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an SMART Technologies ID GmbH ab. SMART Technologies ID GmbH nimmt diese Abtretung an. SMART Technologies ID GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an SMART Technologies ID GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der SMART Technologies ID GmbH hinweisen und SMART Technologies ID GmbH unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden –insbesondere Zahlungsverzug- sowie in dem Fall, dass über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist, ist SMART Technologies ID GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, SMART Technologies ID GmbH die für den Einzug der abgetretenen Forderungen notwendigen Angaben mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der SMART Technologies ID GmbH hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird SMART Technologies ID GmbH insoweit auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl Sicherheiten freigeben.

§8 Mängelrüge, Gewährleistung

Dem Kunden obliegt es, die Ware gemäß §377 HGB zu untersuchen und eventuell offene Mängel/sonstige Abweichungen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung anzuzeigen. Ist die Ware bei Gefahrenübergang mangelhaft und wird dies rechtzeitig gerügt, ist SMART Technologies ID GmbH nach eigener Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet. Ist SMART Technologies ID GmbH hierzu nicht innerhalb angemessener Zeit bereit oder in der Lage oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Kunde nach eigener Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Hat der Kunde wegen Mängeln an von SMART Technologies ID GmbH gelieferter Ware einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen gemacht, gilt §10. Keine Gewährleistung besteht u.a. für (i) die Geeignetheit der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck, es sei denn diese war ausdrücklich schriftlich vereinbart, (ii) für Mängel, die nach Gefahrenübergang entstanden sind, z.B. durch fehlerhaften Betrieb (Nichteinhaltung der vorgegebenen Gebrauchsspezifikationen) oder–Bedingungen), Beschädigung oder sonstige Fremdeinflüsse, (iii) bei verspäteter Rüge (iv) gegenüber anderen Personen als dem Kunden .

§9 Gewährleistungsfrist

Gewährleistungsansprüche verjähren in einer Frist von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung an den Kunden oder mit Eintritt eines Abnahmeverzugs des Kunden. Sollten die Hersteller der Waren eine Gewährleistung für einen längeren Zeitraum übernehmen, so wird SMART Technologies ID GmbH diese auf entsprechendes Verlangen an den Kunden übertragen, sofern der Hersteller dem zustimmt.

§10 Haftung
SMART Technologies ID GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung der SMART Technologies ID GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich z.B. Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung, Gewährleistung, unerlaubter Handlung) ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht

  • bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • bei Verletzung einer –schriftlich übernommenen– Garantie, hinsichtlich der Schäden, von denen die Garantie schützen soll;
  • bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht;
  • bei Verzug mit der Lieferung.

Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht sowie bei Lieferverzug ist die Haftung der SMART Technologies ID GmbH für einfache Fahrlässigkeit dem Grunde nach beschränkt auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf höchstens 50.000€, soweit nicht im Einzelfall ein höherer Haftungsrahmen vereinbart ist. SMART Technologies ID GmbH haftet in diesen Fällen insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Kunden oder für nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den beiden vorstehenden Sätzen gelten auch, wenn ein Schaden auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitarbeiters oder Beauftragten beruht, der nicht zu den leitenden Angestellten der SMART Technologies ID GmbH oder zu den gesetzlichen Vertretern ihrer Komplementärin gehört.

§11 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung/Zurückbehaltung, Zahlungsverzug

Alle Rechnungen der SMART Technologies ID GmbH sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele oder, wenn nichts vereinbart ist, sofort rein netto ohne Abzug zu bezahlen. Ist die erstmalige Kreditprüfung des Kunden noch nicht abgeschlossen, gerät der Kunde gegenüber der SMART Technologies ID GmbH oder Dritten in Zahlungsverzug oder entstehen nach billigem Ermessen der SMART Technologies ID GmbH aus sonstigen Gründen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder –bereitschaft des Kunden, ist SMART Technologies ID GmbH berechtigt die vereinbarten oder künftigen Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. Löst der Kunde eine Nachnahme nicht ein, kann SMART Technologies ID GmbH die Ware –unbeschadet sonstiger Rechte– anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung verkaufen und dem Kunden eine Differenz zwischen dem mit Ihm vereinbarten und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung stellen. Dem Kunden stehen gegen den fälligen Zahlungsanspruch der SMART Technologies ID GmbH kein Zurückbehaltungsrecht und keine Aufrechnungsbefugnis zu, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann SMART Technologies ID GmbH Verzugszinsen gemäß §288 Abs.2 BGB fordern. Weitergehende Rechte bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben unberührt.

§12 Verwendungsbeschränkungen, Freistellung

Die von SMART Technologies ID GmbH verkauften Waren sind nur für die vom jeweiligen Hersteller bestimmten Zwecke vorgesehen. Diese umfassen regelmäßig nicht den Einsatz der Produkte in lebenserhaltenden oder – unterstützenden Systemen, die im Zusammenhang mit nuklearem Material oder für sonstige Zwecke, in denen ein Versagen des Produkts bei vernünftiger Einschätzung zu der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder zu außergewöhnlich hohen Vermögensschäden führen kann. In dem Fall, dass der Kunde von SMART Technologies ID GmbH gekaufte und/oder programmierte ungeachtet dessen in solchen Zusammenhängen verwendet oder zu solchem Gebrauch weiterverkauft, geschieht dies auf eigene Gefahr und alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt hiermit die SMART Technologies ID GmbH und den jeweiligen Hersteller von jeder Haftung aufgrund des Gebrauchs von Waren in solchen Zusammenhängen auf erstes Anfordern in vollem Umfang schad- und klaglos, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung.

§13 Gewerbliche Schutzrechte

Umfasst eine Lieferung Software oder sonstiges Eigentum, werden solche Software oder sonstiges geistiges Eigentum dem Kunden zu den Bedingungen der Urheberrechts- und Nutzungslizenz gewährt, deren Bedingungen aus dem Lizenzvertrag ersichtlich sind, der der Software oder dem sonstigen geistigem Eigentum beigefügt ist. Diese Bedingungen gewähren keine Rechte und keine Lizenz zu einem Gebrauch solcher Software oder sonstigen geistigen Eigentums in einer Weise oder zu einem Zweck, die nicht ausdrücklich durch den Lizenzvertrag gestattet sind.

§14 Wiederverkauf / Ausfuhrkontrolle
Sämtliche durch SMART Technologies ID GmbH gelieferten Waren sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferungsland bestimmt. Der Wiederverkauf oder die sonstige Verwendung der Ware und der mit ihnen verbundenen Technologie und Dokumentation unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Verwaltungsakten) der Vereinigten Staaten von Amerika, der Heimatstaaten der vertragsschließenden Parteien sowie der Europäischen Union und können außerdem den Export- und/oder Importbestimmungen weiterer Staaten unterliegen. Es obliegt dem Kunden sich über diese Bestimmungen zu informieren, sie zu beachten und entsprechende Ausfuhr-, Wiederausfuhr- oder Importgenehmigungen selbst zu beantragen und zu erwirken.

§15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Sämtliche Verpflichtungen aus der mit SMART Technologies ID GmbH bestehenden Geschäftsbeziehung sind am Sitz der jeweiligen Betriebsstätte, die den Auftrag ausführt, zu erfüllen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen SMART Technologies ID GmbH und dem Kunden, auch im Zusammenhang mit Wechsel- und Scheckansprüchen, ist Kleve. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten werden von SMART Technologies, soweit geschäftlich notwendig, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet.

§16 Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle technischen und kaufmännischen Informationen in Bezug auf die Ware und andere Informationen einschließlich technischer und kaufmännischer Geschäftsgeheimnisse, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände, unter denen sie zur Verfügung gestellt oder dem Käufer bekannt wurden, als vertraulich angesehen werden müssen (nachfolgend insgesamt „Know-How“), vertraulich zu behandeln und Dritten, insbesondere Wettbewerbern von SMART Technologies ID GmbH nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen. Der Kunde wird alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen treffen, um das Know-How vor rechtswidriger Untersuchung, Übertragung, Verteilung und Gebrauch zu schützen. Der Kunde wird das Know-How nur solchen seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zur Verfügung stellen, die mit den Waren arbeiten und das Know-How für diese Arbeit benötigen. Bevor der Kunde das Know-How seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen zur Verfügung stellt, wird er sie darüber informieren, dass das Know-How vertraulich und mit gleicher Sorgfalt wie firmeneigenes Know-How zu behandeln ist und sie mindestens in gleicher Weise und in gleichem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten, wie es in dieser Klausel § 16 vorgesehen ist.

Dieser Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen keine Informationen, die

• dem Kunden nachweislich durch Schriftstücke, Dokumentationen oder andere Beweismittel zu dem Zeitpunkt bereits bekannt waren, in welchem sie ihm von SMART Technologies ID GmbH zur Verfügung gestellt wurden, ohne dass diese Kenntnis auf der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen beruht, oder

• ohne Einwirken des Kunden öffentlich zugänglich waren, oder

• dem Kunden ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung von einem Dritten überlassen wurden, der diese Informationen nicht mittelbar oder unmittelbar von SMART Technologies ID GmbH erhalten hat.

SMART Technologies ID GmbH behält sich alle Rechte an dem Know-How vor.